Im nachfolgenden Bericht stellen wir Ihnen Updates zur aktuellen Lage und zum Fortschritt des Projekts bereit.
Rückmeldung vom Bundesrat
Der Schweizerische Bundesrat Guy Parmelin hat auf unsere Anfrage zum Coiffeurgewerbe geantwortet.
Zusammenfassung:
Seit dem 1. März 2018 sind im GAV für das schweizerische Coiffeurgewerbe auch Mindestlöhne für angelernte und ungelernte Mitarbeiter allgemeinverbindlich erklärt worden. Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) und der Lohn- und Arbeitsbedingungen ist ausschliesslich und allein die paritätische Kommission (PK) für das schweizerische Coiffeurgewerbe. Für die Kontrolle der Einhaltung der GAV-Bestimmungen werden die Vollzugskostenbeiträge eingesetzt, die die PK zu diesem Zweck einverlangt. Für Branchen ohne allgemeinverbindlichen GAV überwachen tripartite Kommissionen den Arbeitsmarkt. Für die Intensivierung der Kontrolltätigkeit im Coiffeurgewerbe ist und bliebt jedoch die PK für das Coiffeurgewerbe zuständig. Die zuständige PK des Coiffeurgewerbes überprüfte gemäss eigenen Angaben ans SECO im Jahr 2021 die Lohn- und Arbeitsbedinungen von 365 Personen in 171 Firmen. In Anbetracht der Kontrollergebnisse - 71 fehlbare Betriebe - bleibt das Coiffeur- und Kosmetikgewerbe gemäss Entscheid der TPK Bund vom letzten September auch dieses Jahr ein Kontrollschwerpunkt der FlaM-Vollzugsorgane. Arbeitsbezogene Melde- und Bewilligungspflichten des Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrechts werden im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung überprüft. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Herausforderungen im Coiffeurgewerbe bekannt sind und die notwendigen Kontrollen möglich und notwendig sind. Er empfiehlt und ermutigt, die Diskussionen mit dem Präsidenten des Coiffeurverbandes und der PK weiterzuführen. Der Bund und die Kantone sind aktiv in der Schwarzarbeitsbekämpfung und werden die Entwicklung im Coiffeurgewerbe auch weiterhin eng verfolgen.
Wir stellen Ihnen unterhalb die vollständige Rückmeldung vom Bundesrat Guy Parmelin zum Download bereit:
Einladung vom Zentralpräsident (Coiffure Suisse)
Wir haben eine Rückmeldung vom Zentralpräsident von Coiffure Suisse (Herr Damien Ojetti) erhalten.
Er stimmt mit uns überein, dass eine starke, einheitliche und abgestimmte Vorgehensweise notwendig ist, um gemeinsame Ziele für den Beruf Berufsfeld zu erreichen.
Er möchte ein Missverständnis bezüglich politischer Interventionen aufklären und lädt uns ein, am 03.04.2023 an einem erneuten Austausch während der Sitzung des Zentralvorstands teilzunehmen. Nach diesem Austausch wird coiffureSUISSE eine schriftliche Stellungnahme zu unserem Schreiben vom 10.03.2023 abgeben.
Über die Resultate des Austauschs und die weiteren Schritte werden wir hier berichten.
Wir stellen Ihnen unterhalb das vollständige Schreiben vom 10.03.2023 zum Download bereit:
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